In vielen Schweizer Gebäuden – vor allem in Mehrfamilienhäusern – gehören Zivilschutzräume zur Standardausstattung. Der Schutzraum ist ein sicherheitsrelevanter Bestandteil der Liegenschaft, dessen Zustand und Funktionstüchtigkeit aktiv überwacht und gepflegt werden müssen. Auch wenn die rechtliche Verantwortung beim Eigentümer liegt, delegieren viele Verwaltungen oder Private die praktische Instandhaltung an die Hauswartung. Wer den Unterhalt dieser Räume mit System und Sorgfalt angeht, schützt nicht nur die Bewohner, sondern auch sich selbst vor rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.

Sicherheit im Krisenfall gewährleisten

Nur ein regelmässig gewarteter, funktionierender Schutzraum kann seine Schutzfunktion tatsächlich erfüllen. Lüftungsanlagen, Überdruckventile, Gasschutzfilter, Notbeleuchtung und Schutzraumtüren müssen jederzeit funktionstüchtig sein, um Schutz vor Explosionen, Chemieunfällen oder radioaktiver Kontamination zu bieten. Zivilschutzräume gehören daher in den regulären Gebäudeunterhalt. Einmal jährlich sollten Sichtkontrollen durchgeführt und einfache Wartungsarbeiten (z. B. Filterprüfung, Entlüftung testen, Türdichtungen prüfen) dokumentiert werden. So ist man im Falle einer Kontrolle durch die Behörden auf der sicheren Seite.

Gesetzliche Vorschriften einhalten

Nach geltendem Recht sind Eigentümer verpflichtet, Schutzräume instand zu halten. Vernachlässigungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – etwa Bussen oder behördliche Anordnungen zur Instandstellung auf eigene Kosten. Auch wenn viele Hauseigentümer Schutzräume als Vorratskammer, Lagerraum oder Hobbyraum nutzen, bleibt die Voraussetzung dafür die ständige Betriebsbereitschaft im Ernstfall. Ein ordnungsgemäss unterhaltener Keller erlaubt eine Doppelnutzung – ohne die Schutzfunktion zu kompromittieren. Eigentümer und Hauswartungen sind dafür zuständig, dass solche Nutzungen die Schutzfunktion nicht beeinträchtigen.

Werterhalt der Immobilie sichern

Ein gepflegter, funktionstüchtiger Schutzraum erhöht den Gesamtwert einer Liegenschaft und kann bei einem Verkauf als zusätzlicher Pluspunkt gewertet werden. Umgekehrt kann ein vernachlässigter Zustand zu Abzügen oder Auflagen bei einer Kontrolle führen. Hauswartungen können teure Sanierungen vermeiden, indem sie Schäden früh erkennen und melden. Ein festgerostetes Lüftungsventil oder eine defekte Türdichtung ist im Frühstadium günstig zu ersetzen – im Ernstfall oder bei einer behördlichen Kontrolle können Versäumnisse teuer werden. Wer regelmässig kleinere Wartungen vornimmt – etwa das Prüfen der Dichtheit oder das Testen technischer Komponenten – verhindert grössere Reparaturen oder gar Totalsanierungen. Prävention spart langfristig Geld.

Zur kollektiven Sicherheit beitragen

Zivilschutz ist in der Schweiz Teil der umfassenden Sicherheitsstrategie. Der Zivilschutzkeller ist somit kein Relikt aus dem Kalten Krieg, sondern ein aktives Element der Schweizer Sicherheitsarchitektur. Ein intaktes Netz von Schutzräumen – private oder jene der öffentlichen Hand – entlastet im Krisenfall die Behörden und erhöht die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft insgesamt. Hauseigentümer, Verwaltungen und die beauftragten Hauswartungen tragen eine Verantwortung – für sich selbst, ihre Familie und die Gemeinschaft. Regelmässiger Unterhalt ist daher nicht nur Pflicht, sondern auch Ausdruck von Weitblick und Solidarität.

Die Ernst Schweizer AG ist ein führender Komplettanbieter für die Wartung und Instandsetzung von Zivilschutzräumen. Das Leistungsangebot umfasst u.a. die Planungsunterstützung, den Ersatz von Belüftung und Einrichtung, Kernbohrungen durch die Aussenhülle für neue Luftführungen, die Verschliessung ungewollter Durchführungen in der Aussenhülle, den Ersatz von Dichtungen oder die Entrostung von Bauteilen inkl. Malerarbeiten.

Hier finden sie weitere Informationen zur Schutzraumsanierung.